Verfasst von: Monist | 7. Juni 2011

Organspende

Das Bundeskabinett hat gestern den Regierungsentwurf zur Änderung des Organspendegesetzes beschlossen. Inhaltlich habe ich mich mit dem Entwurf nicht näher beschäftigt, es handelt sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie.

Insgesamt sehe ich die bisherige Gesetzeslage in Deutschland als eher fragwürdig an, weil Tote einfach bestattet werden und ihre Organe der Verwesung anheim fallen oder verbrannt werden, während der Staat auf der anderen Seite totkranke Menschen sterben lässt, deren Leben mit eben diesen Organen verlängert werden könnte:

Genau das könnte vermieden werden, wenn mehr Menschen Organe spenden würden. Das kann durch verstärkte Verteilung von Spenderausweisen erfolgen, wäre aber noch besser durch eine Veränderung der Gesetzeslage möglich gewesen: Grundsätzlich hat ein Toter einmal gar keine Rechte, schon von daher ist es verwunderlich, dass sich der Staat nach den Wünschen von Menschen richtet, die nicht mehr unter uns weilen und die Lebenden sterben lässt.  Man könnte aber auch dann den Respekt vor den Lebenden wahren, wenn man ihnen die Möglichkeit einräumen würde, eine Organspende für den Todesfall zu versagen und diesen Willen etwa mit einem Nicht-Spende-Ausweis zu erklären.

Die Vermutung, dass ein Versorbener grundsätzlich die Organentnahme nach seinem Tod untersagt hätte, auch wenn damit Menschenleben hätten gerettet werden können (im Grunde unterstellt man ein asoziales Verhalten), muss umgekehrt werden in ihr Gegenteil:  Nur die Menschen sollten keine Organspender sein, die diesen Willen bewusst äußern.

Positiv ist hingegen, dass ein Spenderausweis relativ unbürokratisch zu erhalten ist: Man druckt ihn aus, füllt ihn aus und trägt in fortan bei sich.

-> Download *.pdf (188 kB)

-> Bestellung oder weitere Informationen: http://www.organspende.de/


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